Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines |
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen der Büropunkt AG („wir“, „uns“) gegenüber Privat- und Geschäftskunden (gemeinsam: Kunden) sofern und soweit zwischen der Büropunkt AG und dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Annahme der gelieferten Produkte oder Abnahme der erbrachten Dienstleistungen durch den Kunden bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser AGB durch den Kunden. 1.3 Auf Kaufverträge über Gebraucht- und Ausstellungsware sind die folgenden Bestimmungen nicht anwendbar: - Ziffer 4: Garantie und Haftung; - Ziffer 5: Zahlung. Gebraucht- und Ausstellungsware ist sofort zu bezahlen. 1.4 Alle Geschäftsbedingungen des Kunden sind für unsere die Lieferungen und Dienstleistungen unverbindlich, selbst wenn wir sie nicht ausdrücklich wegbedungen oder beanstandet haben. 1.5 Bei Lieferadressen im Ausland entscheidet jeweils die Büropunkt AG, ob eine Lieferung ins Ausland in Frage kommt und welche Punkte dieser AGB (z.B. Liefertarife, Zahlungskonditionen, Garantie) sich allenfalls ändern. |
2. Bestellung |
2.1 Gegenstand und Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen oder Dienstleistungen werden ausschliesslich durch die Auftragsbestätigung durch uns bestimmt.
2.2 Wir können Bestellungen ablehnen, wenn der Kunde über Ausstände aus vorgängigen Einkäufen verfügt oder Betreibungen gegen ihn hängig sind. Werden Zahlungsausstände des Kunden oder gegen den Kunden bestehende Betreibungen erst nach Abschluss des Vertrages festgestellt, hat die Büropunkt AG das Recht, jederzeit und ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten und bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen zurückzuverlangen oder in Rechnung zu stellen, welche sofort zur Zahlung fällig sind. 2.3 Nach Zusendung der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, diese innert 2 Werktagen hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen und Beanstandungen mitzuteilen. Bei nachträglichen Beanstandungen behält sich die Büropunkt AG die Weiterverrechnung von Zusatzkosten und die Verschiebung des Liefertermins vor. |
3. Preise |
3.1 Die Preise auf den Preisschildern in den Verkaufsräumen der Büropunkt AG werden in CHF angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. In Offerten wird die Mehrwertsteuer hingegen separat ausgewiesen.
3.2 Die Büropunkt AG behält sich das Recht vor, die Preise laufend anzupassen, insbesondere aufgrund von Wechselkursentwicklungen. Für die Kunden gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und/oder Stundenansätze. 3.3 Nachträgliche Preisnachlässe nach Bestellabschluss bzw. nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden nicht gewährt. 3.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung franko Domizil, aufgestellt am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort. Ausserordentliche Lieferkosten, insbesondere aufgrund von Lieferungen an autofreie Orte, Tunnelgebühren, Autoverlad, Aussenlifte, Hebebühnen, Übernachtungen, werden hingegen dem Kunden in Rechnung gestellt. 3.5 Dienstleistungen wie Projektleitung, Innenarchitektur, Planung, Montage, Reparaturen etc. sind nach Aufwand zu den in der Auftragsbestätigung genannten Stundensätzen zu entschädigen, sofern und soweit zwischen uns und dem Kunden keine Pauschalen oder Preise nach Ergebnis schriftlich vereinbart worden sind. |
4. Erfüllung, Liefer- und Abholbedingungen |
4.1 Die Lieferung bzw. Abholung der bestellten Produkte wird zwischen uns und dem Kunden vereinbart.
4.2 Sofern zwischen uns und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten Leistungsverpflichtungen der Büropunkt AG nicht als Verfalltagsgeschäfte. Ausserdem können Lieferfristen in der Regel nur unverbindlich angegeben werden und sie können sich unter Umständen nachträglich auch noch ändern. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen irgendwelcher Art. 4.3 Die voraussichtliche Lieferfrist resp. voraussichtliche Abholtermin wird jeweils beim Kaufabschluss dem Kunden kommuniziert und in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Sie richten sich in der Regel nach der Lieferfrist der jeweiligen Lieferanten. 4.4 Wurde mit dem Kunden eine Akonto- oder Vorauszahlung vereinbart, erfolgt die Lieferung erst nach vollständiger Begleichung der Voraus-/Akontozahlung. Für etwaige Lieferverzögerungen aufgrund nicht erfolgter Akonto- oder Vorauszahlungen übernimmt die Büropunkt AG keine Haftung (auch nicht bei Fixterminen). 4.5 Haben wir mit dem Kunden beim Kauf mit Lieferung durch einen Transporteur vereinbart, entscheiden wir resp. der Disponent über die konkrete Transportart. 4.6 Haben wir mit dem Kunden Lieferung durch einen Transporteur an eine bestimmte Adresse vereinbart, erfolgt die Lieferung grundsätzlich bis in den entsprechenden Wohn- oder Geschäftsraum, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten mit normalem und zu erwartendem Aufwand möglich ist. 4.7 Haben wir mit dem Kunden eine Montage vereinbart, so erfolgt diese nur soweit dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten mit normalem und zu erwartendem Aufwand möglich ist. 4.8 Entstehen der Büropunkt AG während der Lieferung Mehrkosten aufgrund von Hindernissen die nicht im Einflussbereich der Büropunkt AG sind (bspw. defekter Lift, gesperrte Zufahrt etc.), die uns nicht vorgängig mitgeteilt worden sind, hat der Kunde uns nach unserer schriftlichen Mitteilung für diese Mehrkosten zu entschädigen. 4.9 Umfasst der Vertrag mehrere Artikel, so erfolgen Lieferung bzw. Versand gesammelt, sobald die Produkte komplett und lieferbereit sind. Die Büropunkt AG ist nur zu Teillieferungen verpflichtet, wenn dies vorgängig mit dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. 4.10 Wurde mit dem Kunden eine Abholung durch den Kunden vereinbart, wird dieser informiert, sobald die Produkte eingetroffen sind. Sobald der Kunde für die Abholung avisiert wurde, ist die Büropunkt AG berechtigt, die bestellten Produkte in Rechnung zu stellen und ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung gemäss der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Unterlässt der Kunde die Abholung trotz Avisierung, lagert die Büropunkt AG diese nach einem Monat seit Avisierung des Kunden auf Kosten des Kunden ein. 4.11 Beim Kauf von Neuware gehen Nutzen und Gefahr wie folgt auf den Kunden über (i) nach Ausscheidung bzw. Kommissionierung der Produkte (wenn wir mit dem Kunden die Abholung der Produkte durch den Kunden vereinbart haben, sog. Abholware), (ii) nach Übergabe an den Transporteur oder an die Post zur Lieferung bzw. zum Versand an den Kunden (wenn wir mit dem Kunden die Lieferung durch einen Transporteur oder den Postversand vereinbart haben) oder (iii) bei der Übergabe an den Kunden (wenn der Kunde die Produkte direkt ab Lager kauft und sofort mitnimmt, sog. Direktverkauf). Beim Kauf von Gebraucht- und Ausstellungsware gehen Nutzen und Gefahr beim Vertragsabschluss auf den Kunden über. 4.12 Die Büropunkt AG ist dafür besorgt, dass die Verpackung den üblichen Anforderungen entspricht. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Transportschäden, die nach der Übergabe an den Transporteur resp. an die Post entstanden sind. 4.13 Sollten wir ohne unser Verschulden von unseren Lieferanten nicht vollständig beliefert werden und können unsere Leistungspflichten gegenüber dem Kunden nicht oder nicht vollständig erfüllen, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden diesbezüglich umgehend und erstatten im Falle des Rücktritts vom Vertrag allfällige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. |
5. Garantie und Haftung |
5.1 Ab Liefer- resp. Abholdatum gilt eine Garantie von zwei Jahren auf Konstruktions- und Materialfehlern. Beinhaltet die Werksgarantie des Herstellers eine längere Frist, so gilt letztere.
5.2 Abweichungen der gelieferten Produkte im üblichen Rahmen in Struktur und Farbe sind bei gewissen Materialien (insbesondere Holz, Marmor, Leder, Textilien usw.) nicht vermeidbar und berechtigen deshalb grundsätzlich nicht zu Mängelrügen oder Garantieansprüchen. Für die Lichtechtheit der Farben bei Holz, Leder, Kunststoff und textilen Geweben übernehmen wir keine Garantie. 5.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, welche durch falsche Bedienung oder nicht fachgerechte Eingriffe hervorgerufen werden oder durch Abnützung, Alterung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Die Garantie erlischt, wenn Produkte trotz erkennbarer Mängel vom Kunden weiterverarbeitet oder geändert wurden. 5.4 Der Kunde hat die gelieferten Produkte so rasch wie möglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich gegenüber der Büropunkt AG geltend zu machen. Spätere, d. h. während der Garantiedauer zum Vorschein kommende Mängel, sind sofort, spätestens aber sieben Tage nach deren Feststellung schriftlich zu rügen. 5.5 Mängel die im Rahmen dieser Garantie rechtzeitig vom Kunden gerügte worden sind, werden von der Büropunkt AG kostenlos behoben, sofern die Büropunkt AG es nicht vorzieht, Ersatz durch mangelfreie Produkte zu leisten. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 5.6 Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat sich vor Gebrauch zu vergewissern, dass durch die Produkte keine Schäden an seiner Bausubstanz oder an seinem Mobiliar entstehen können. Bestehen Zweifel betreffend die sichere bzw. sachgemässe Verwendung der Produkte, stehen die Fachleute der Büropunkt AG gerne zur Verfügung. |
6. Zahlung |
6.1 Grundsätzlich ist die Zahlung nur in CHF und gegen Vorkasse oder Rechnung möglich. Nebst Barzahlungen werden auch Banküberweisungen oder Zahlungen mittels Debit- oder Kreditkarte akzeptiert.
6.2 Bei Bestellungen ab CHF 20‘000 ist eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu leisten, zahlbar innert 10 Tagen netto nach Erhalt der Rechnung. Der Restbetrag ist innert 30 Tagen netto nach Erhalt der Schlussrechnung zu bezahlen. 6.3 Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. als vereinbart. Die Büropunkt AG behält sich das Recht vor, bei Verzug des Kunden auch ohne Mahnung betreibungsrechtliche Massnahmen einzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, der Büropunkt AG die dadurch entstandenen Kosten (Betreibungskosten, Kosten für freiwillig erfolgte Mahnungen etc.) zu ersetzen. |
7. Eigentumsvorbehalt, Schutz- und Nutzungsrechte |
7.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleiben die Produkte im Eigentum der Büropunkt AG. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
7.2 Sämtliche dem Kunden überlassenen Unterlagen und Informationen wie Pläne, Skizzen, Abbildungen, Beschreibungen und Offerten etc. bleiben im ausschliesslichen Eigentum der Büropunkt AG und dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Büropunkt AG kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. 7.3 Alle Rechte an bestehendem oder im Rahmen der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum (Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte, Know-How etc.) gehören ausschliesslich der Büropunkt AG. Die Büropunkt AG ist in der weiteren Verwendung und anderen Nutzung dieses geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und gegenüber dem Kunden in keiner Pflicht. Der Kunde anerkennt den Bestand des geistigen Eigentums der Büropunkt AG und wird nichts unternehmen, was dessen Wert beeinträchtigen kann. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. |
8. Datenschutz |
8.1 Die Büropunkt AG erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, für die Abwicklung der Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
8.2 Der Kunde willigt ein, dass die Büropunkt AG im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte, insbesondere über sein Zahlungsverhalten, über ihn einholen kann. |
9. Weitere Bestimmungen |
9.1 Alle Änderungen und Abweichungen von den jeweiligen Verträgen bedürfen der Schriftform, soweit die Parteien kein anderes Verfahren schriftlich vereinbart haben.
9.2 Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Büropunkt AG und ist ansonsten ausgeschlossen. 9.3 Die Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei an Dritte abgetreten oder übertragen werden. 9.4 Sollten sich Teile der jeweiligen Verträge (einschliesslich dieser AGB) als ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder den Bestand der jeweiligen und anderen Verträge haben. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt. |
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
10.1 Die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien ist Biel. Die Büropunkt AG behält sich das Recht vor, den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz/Wohnsitz belangen. Solothurn, 1. Januar 2018 |